Logo© stiftungs-verein

Gesuch

Bildende Kunst, Musik, Literatur, darstellendes Spiel, Figurenspiel, Photographie, Video- und Neue Medienkunst....

Wer kann unterstützt werden?
-
Kinder und Erwachsene mit Behinderungen

- Projekte, welche künstlerische Selbstbestimmung von Kindern oder Erwachsenen mit Behinderung zum Inhalt haben

- Zusatz für Kinder: Wenn es die Entwicklung von künstlerischem Interesse und Eigenständigkeit erfordert, können im Einzelfall Geschwisterkinder im selben Haushalt (Schattenkinder) integrativ mit berücksichtigt werden.

Wer kann das Gesuch einreichen?
- Menschen mit Behinderungen
- bei Minderjährigen: Antragstellung durch Eltern bzw. Sorgeberechtigte
- im Falle einer gesetzlichen Betreuung: Antragstellung (auch) durch den Betreuer
- bei Gruppen: Antragstellung durch die hierfür berechtigte Person

Unsere Formen der Mithilfe
- Geldzahlung als einmalige Förderung
- befristete laufende Zuwendungen
- in begründeten Einzelfällen können zeitlich begrenzte Folgezuwendungen

Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, senden Sie zunächst eine Kurzanfrage an den Stiftungs- Verein. Ohne viel Aufwand können so vorab die möglichen Erfolgsaussichten einer ausführlichen Antragstellung eingeschätzt werden.

Die Formulare für den Antrag schicken wir Ihnen dann per Post zu. Die Antragstellung erfolgt auf dem Postweg und enthält:
- Antragsformular mit Anlagen (Übereinkunft, Datenschutzerklärung)
- Beschreibung des Vorhabens

- Erläuterung der persönlichen Umstände, aus welcher der individuelle Bedarf an einer Förderung hervorgeht.
- Nachweis, dass das künstlerische Hilfsmittel nicht von anderen Kostenträgern übernommen wurde
- amtlicher Nachweis der Behinderung (GdB mindestens 50)

Der Stiftungsrat entscheidet halbjährlich (Anfang April und Anfang Oktober) über die eingegangenen Anträge. Bei begründeter Eilbedürftigkeit kann in Rücksprache eine kurzfristige Förderung erfolgen.



Logo© stiftungs-verein


Datenschutzerklärung